ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. 

1. ALLGEMEINES

1. Die nachfolgenden AGB’s gelten für alle an Bryan Productions, im Folgenden Videograf genannt, gerichteten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, usw.)

2. URHEBERRECHT

1. Dem Videografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Videografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch, private oder werbende Zwecke des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Videografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Videograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber -> “Foto bzw. Video: © by „BryanProductions” des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Videografen zum Schadensersatz.

7. Die Negative bzw. die Roh – Video/Bilddateien verbleiben beim Videografen. Eine Herausgabe der Negative oder der Video/Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

3. VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird eine vereinbarte Pauschale berechnet.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Der Videograf darf mind. 5 % über Basiszinssatz nach §1 DÜG bei priv. und 8 % bei gesch. ansetzen, bzw. einfordern, + Mahngebühren + kosten Mahnbescheid + evtl. kosten Rechtsanwalt.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Videografen. Eventuell zugesicherte Abtretungen an Bildrechte bleiben beim Videografen bis zur vollständigen Bezahlung.

4. Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Videograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. HAFTUNG

1. Der Videograf ist grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen, wenn er nicht die hier aufgeführten Bestimmungen vorsätzlich verletzt. Der Videograf verpflichtet sich, die vereinbarten Foto/Videoaufnahmen nach bestem Gewissen und Ermessen auszuführen. Bei Nichtgefallen oder Ablehnung der Aufnahmen durch die/den Auftraggeber/in ist der Videograf grundsätzlich von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt bei Nichterfüllung eines Auftrages durch unvorhergesehene Einflüsse bzw. durch nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln des Videografen (z.B. Speichermedien defekt, Kamera defekt, defektes Equipment, Rohdaten gehen verloren, Krankheit, äußere Einflüsse, etc.) Die/der Auftraggeber/in ist/sind in diesen Fällen grundsätzlich zur Bezahlung des Videografenhonorars, laut Rechnung, verpflichtet. Beide Parteien verpflichten sich in diesen Fällen zur gütlichen Einigung.

2 . Der Videograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

5. NEBENPFLICHTEN

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Videografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.

6. LEISTUNGSSTÖRUNG

1. Überlässt der Videograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb zwei Wochen nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Videograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Videografen bestätigt worden sind. Der Videograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Eine Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Produktionstermine muss mindestens telefonisch erfolgen. Entstehen dem Videografen durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Produktionstermins Kosten (z.B. Stornogebühren durch Location oder Equipment-Mieten), so sind diese zu ersetzen.

4. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten die Lieferungen als verbindlich angenommen.

7. DATENSCHUTZ

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Videograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Genauere Informationen zum Datenschutz/DSGVO, sind im Impressum für sie bereit gestellt.

8. NUTZUNG UND VERBREITUNG

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Videografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Videografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Hat der Videograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Videografen verändert werden.

3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Videografen. Vorbehalten wird das Recht, die AGB´s zu ergänzen oder zu ändern.

Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen an.